INGENIEURBÜRO

 

 

 

 

 

LANGHOFF

 

 

 

 

 

 

 

 

SiGeKo


Als geeigneter Koordinator gemäß RAB 30 übernehmen wir die Aufgaben des Bauherren
gemäß § 3 der Baustellenverordnung. Dazu gehören u. a. bei Erfordernis die Erstellung
eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes- SiGe-Plan-, die Erarbeitung einer Unterlage
für spätere Arbeiten sowie die Kontrolle aller am Bau Beteiligten auf Erfüllung ihrer Pflichten bezüglich der Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Ansprechpartner:

Herr Luda
Telefon:03931-70 10 321
E-Mail: d.luda@iblanghoff.de

Herr Ehrecke
Telefon: 0391- 744 9445

Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juli 1998
Siehe hierzu: www.gesetze-im-internet.de/baustellv/index/htmlrecht-linkpfeil-bau

 

 

 

 

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