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Als geeigneter Koordinator gemäß RAB 30 übernehmen wir die Aufgaben des Bauherren gemäß § 3 der Baustellenverordnung. Dazu gehören u. a. bei Erfordernis die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes- SiGe-Plan-, die Erarbeitung einer Unterlage für spätere Arbeiten sowie die Kontrolle aller am Bau Beteiligten auf Erfüllung ihrer Pflichten bezüglich der Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Ansprechpartner:
Herr Luda Telefon:03931-70 10 321 E-Mail: d.luda@iblanghoff.de
Herr Ehrecke Telefon: 0391- 744 9445
Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juli 1998 Siehe hierzu: www.gesetze-im-internet.de/baustellv/index/html
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